Die European Film Academy hat das Auswahlverfahren für Spiel- und Dokumentarfilme im Wettbewerb für die European Film Awards geändert. Der EFA-Vorstand hat sich dazu entschieden, einige Neuerungen einzuführen, die die Anzahl der ausgewählten Filme reduzieren, das Nominierungsverfahren demokratisieren und alle Länder gleichwertig behandeln.
Von nun an gibt es keine nationale Wahl mehr, die einen Film aus dem eigenen Land direkt in die Auswahl bringt. Bisher wählten die EFA-Mitglieder in den 20 Ländern mit den meisten EFA-Mitgliedern jeweils einen nationalen Spielfilm direkt in die EFA Spielfilmauswahl.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Regelungen für europäische Filme, um überhaupt an den EFAs teilnehmen zu können, müssen diese nun zusätzlich mindestens eins der folgenden Kriterien erfüllen: eine Auszeichnung bei einem großen Festival, große Aufmerksamkeit bei Filmfestivals, verkauft nach oder bereits verliehen in mindestens drei Länder (bei Dokumentationen: ein Land). Vorausgesetzt, dass ein Film mindestens eins dieser Kriterien erfüllt sowie den EFA Regularien entspricht, kann er von EFA-Mitgliedern, Europäischen Filminstitutionen, Festivals, EFA-Förderern und Rechteinhabern europäischer Filme vorgeschlagen werden. Europäisch, im Sinne der European Film Academy, bedeutet geografisches Europa, sowohl EU als auch nicht-EU, und schließt Israel und Palästina mit ein.
Frist ist der 31. Mai, danach wählen die Komitees maximal 45 Spielfilme und 12 Dokumentationen aus, um sie den EFA-Mitgliedern für eine Nominierung vorzuschlagen. Diese entscheiden anschließend über die Gewinner, die dann bei der Verleihung der 32. European Film Awards am 7. Dezember in Berlin verkündet werden.
Quelle und vollständige EFA Regularien: www.europeanfilmacademy.org