Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat gestern über die Sat/Cab-Verordnung abgestimmt und beschlossen, die Einführung eines Ursprungslandprinzips für die Mediathekeninhalte von TV-Sendern auf "News and Current Affairs" zu begrenzen.
Eine uneingeschränkte Einführung des Ursprungslandprinzips hätte die TV Sender berechtigt, mit der Lizenz für nur ein Mitgliedsland Filme und Fernsehserien in ihren Mediatheken europaweit zugänglich zu machen. Mit ihrer Entscheidung folgen die Abgeordneten der Haltung anderer Ausschüsse des EU-Parlaments, den Anwendungsbereich der Verordnung möglichst eng zu begrenzen. "Wir sind froh, weiterhin die wachsenden Möglichkeiten nutzen zu können, Filme und Fernsehserien zu produzieren und auf vielfältige Weise den Zuschauern zeigen zu können. Die vorgesehene Privilegierung der Rundfunkanstalten und Fernsehsender hätte den Produktions- und Lizenzmarkt gravierend verändert, die Verhandlungsmacht von klein- und mittelständischen Produzenten ernsthaft geschwächt und sie der noch stärkeren Abhängigkeit von Fernsehanstalten ausgeliefert", so Alfred Holighaus, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO).
Tatsächlich haben die Sender schon jetzt die Möglichkeit alle zur Auswertung erforderlichen Rechte direkt aus einer Hand zu erwerben. "Wenn die Konditionen stimmen, wird ein Produzent diese Rechte auch vergeben. Schließlich hat er ein Interesse, über eine möglichst große Reichweite die Investitionen in ein Filmwerk wieder einzuspielen", so Holighaus weiter. "Das heutige Abstimmungsergebnis darf deshalb nicht als Absage an das europäische Publikum verstanden werden. Es schaut nicht – wie vielfach unterstellt – in die Röhre, sondern in eine gesicherte Zukunft, in der anspruchsvolle und unterhaltsame Filme in Europa finanziert, hergestellt und gezeigt werden können."
Bevor zu dem Gesetzgebungsentwurf die Trilog-Verhandlungen starten können, muss im Rat noch eine gemeinsame Position der Mitgliedsländer gefunden werden.
Quelle: www.spio.de