Die Augen der Mumie Mâ
Auf einer Reise durch den Orient möchte der Maler Alfred Wendland das Grab der Mumie Mâ besuchen. Als sich zur gleichen Zeit der Fürst zu Hohenfels, ein späterer Freund des Malers, bei dem Hoteldirektor nach dem Grab erkundigt, schickt der ihn zu einem Kranken, da dieser ihm Auskunft geben könne. Dieser Kranke wiederum warnt inzwischen Wendland mit den Worten "Die Augen leben! Die Augen leben!"
Vergeblich sucht Wendland einen Führer, der ihn zum Grab der Mumie bringt. Als er alleine dort ankommt, findet er einen Wächter namens Radu vor Grabkammer. Doch in Wahrheit hat Radu eine schöne Agypterin in der Kammer versteckt, die Mâ täuschend ähnlich sieht. Als Wendland versucht, die Grabkammer zu betreten, wird er angeschossen. Dennoch kann er das Mädchen retten und nach Europa bringen, wo sie als Tänzerin auftritt.
Jedoch gelingt dem hasserfüllten Radu, die beiden aufzuspüren. Im Haus des Fürsten zu Hohenfels sieht er ein Bild von Mâ und sticht den Fürsten wutentbrannt nieder. Als er später erneut in das Haus eindringt, findet er Mâ, erdolcht sie und nimmt sich schließlich selbst das Leben. Als Wendland und von Hohenfels in das Zimmer eilen, ist es bereits zu spät: Die Legende von der "Rache der Pharaonen" hat sich erfüllt.
Credits
Regie
Drehbuch
Kamera
Darsteller
- Mâ
- Priester Radu
- Maler Alfred Wendland
- Fürst Hohenfels
Produktionsfirma
Produzent
Alle Credits
Regie
Drehbuch
Kamera
Bauten
Darsteller
- Mâ
- Priester Radu
- Maler Alfred Wendland
- Fürst Hohenfels
Produktionsfirma
im Auftrag von
Produzent
Erstverleih
Dreharbeiten
- Kalkberge Rüdersdorf, Freigelände Berlin-Tempelhof
Uraufführung (DE): 03.10.1918, Berlin, U.T. Nollendorfplatz
Titles
- Originaltitel (DE) Die Augen der Mumie Mâ
- Verleihtitel (AT) Die Augen der Mumie Mah
- Weiterer Titel (eng) The Eyes of the Mummy
Versions
Digitalisierte Fassung
Original
Uraufführung (DE): 03.10.1918, Berlin, U.T. Nollendorfplatz
Prüffassung
Zensur (DE): 16.06.1928, B.19273, Jugendverbot
Zensur (DE): 13.08.1918, B.42222, Jugendverbot
Zensur (DE): 12.05.1921, B.02173, Jugendverbot