Die Filmförderungsanstalt FFA stellt 350.000 Euro als Soforthilfe für Kinos zur Verfügung, die von der jüngsten Hochwasserkatastrophe in Deutschland betroffen sind.
Die Soforthilfe wird als Zuschuss für die bauliche und technische Wiederherstellung des Kinobetriebs ausgezahlt. Sie beträgt bis zu zehn Prozent der kalkulierten Gesamtkosten (maximal 7.000 Euro pro Leinwand), wenn die Schäden zwischen dem 12. und 16. Juli 2021 entstanden sind. Mit dem Antrag müssen eine formlose Kostenkalkulation sowie Fotos, die die Schäden dokumentieren, eingereicht werden.
"Eine schnelle und unbürokratische Hilfe für Kinos in den betroffenen Regionen ist nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen dringend geboten, sondern auch ein wichtiges Zeichen der Solidarität der FFA", erklärt Vorstand Peter Dinges. "Ich danke dem FFA-Präsidium für die Unterstützung."
Mit vergleichbaren Hilfsprogrammen konnte die FFA bereits nach den Hochwasserkatastrophen im Juni 2013 und August 2002 betroffenen Kinos schnelle finanzielle Unterstützung bieten.
Quelle, weitere Informationen und Antragsformular: www.ffa.de