Ich kann nicht länger schweigen
Wegen des Verstoßes gegen den § 218, den so genannten "Abtreibungsparagraphen", muss sich ein Frauenarzt vor Gericht verantworten. Er ist in drei Fällen angeklagt: Der erste Fall betrifft ein 16-jähriges Mädchen, das bei einer Vergewaltigung schwanger wurde; beim zweiten Fall geht es um eine kinderreiche Arbeiterfrau, die ihre Familie kaum ernähren kann; im dritten Anklagepunkt wird der Tod eines schwangeren Mädchens verhandelt, das von dem Arzt abgewiesen wurde – und bei der "Behandlung" durch eine "Engelmacherin" ums Leben kam. Trotz einer schlüssigen Verteidigung wird der Arzt vom Gericht für schuldig befunden.
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Regie
Drehbuch
Darsteller
Produktionsfirma
Produzent
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Uraufführung: 12.01.1962 [Massenstart]
Titles
- Originaltitel (DE) Ich kann nicht länger schweigen
Versions
Original
Uraufführung: 12.01.1962 [Massenstart]
Prüffassung
FSK-Prüfung (DE): 09.01.1962, 27035, ab 18 Jahre / feiertagsfrei