Ab 1. Januar 2011 gelten beim europäischen Förderfonds EURIMAGES in einigen Bereichen neue Förderrichtlinien. Damit ändern sich für Produzenten einer Koproduktion die Antragsbestimmungen u. a. hinsichtlich Finanzierung, Dreharbeiten und Kalkulation:
- Zum Einreichtermin muss die Projektfinanzierung in jedem Koproduktionsland zu 50 Prozent gewährleistet sein
- Der Dreh kann in Ausnahmefällen bereits vor der Förderentscheidung beginnen
- Das "Digitale Master" wird zum Bestandteil der Projektkalkulation
Zu Beginn des neuen Jahres 2011 müssen Produzenten bereits bei der Einreichung ihres Filmprojektes bei EURIMAGES mindestens 50 Prozent ihres Finanzierungsanteils nachweisen – dies gilt nach wie vor für jedes Koproduktionsland. Entgegen der bisherigen Handhabung, wird es künftig keine weitere Nachreichzeit für Finanzierungszusagen geben, sofern diese die zu erbringenden 50 Prozent der Finanzierung hinterlegen würden. Im Zuge der Neuregelung verkürzt sich das Zeitfenster zwischen Einreich- und Entscheidungstermin von zwölf auf nunmehr sieben Wochen. Des Weiteren ändert sich im neuen Jahr die Option auf die wiederholte Einreichung: Projekte, die vor der Entscheidungssitzung zurückgestellt werden, dürfen fortan nur noch ein weiteres Mal eingereicht werden.
Im Falle drehbedingter Umstände kann der Executive Director von EURIMAGES künftig dem Beginn von Dreharbeiten noch vor einer Förderentscheidung zustimmen. Demzufolge ist es Antragstellern ab 2011 möglich, nach Vorlage einer schriftlichen Begründung, mit dem Dreh maximal bis zur Hälfte des Films zu beginnen. Die Anfrage an EURIMAGES muss vor dem eigentlichen Einreichtermin erfolgen.
Mit Beginn des neuen Förderjahres muss die Kalkulation ein sog. "Digitales Master" beinhalten, welches eine digitale Kinoherausbringung nach DCI oder ISO-Standards (mind. 2K) ermöglicht. Nach wie vor können im Budget die Kosten für eine 35mm-Kopie mit enthalten sein.
Eine wichtige Hilfestellung für Produzenten, die ein Filmprojekt bei EURIMAGES einreichen möchten, bietet der "Leitfaden zur korrekten Erbringung von Finanzierungsnachweisen". Dieser ist abrufbar, unter:
www.ffa.de/EURIMAGES-Finanzierungsnachweise oder direkt bei EURIMAGES, unter:
www.coe.int/eurimages.
Weitere Informationen gibt es bei der Deutschen Repräsentantin von EURIMAGES, Petra Kashmiry, FFA, Tel. 030-27 577 320, E-Mail: kashmiry@ffa.de.
EURIMAGES-Einreich- und Sitzungstermine 2011 auf einen Blick:
14. Januar 2011 (für die Sitzung vom 8. - 10. März 2011)
13. April (für die Sitzung vom 7. - 10. Juni 2011)
29. August (für die Sitzung vom 18. - 20. Oktober 2011)
und 24. Oktober (für die Sitzung vom 13. - 15. Dezember 2011)
Quelle:
FFA