Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat heute gemeinsam mit Staatsministerin Cornelia Pieper, der österreichischen Kulturministerin Claudia Schmied und dem Schweizer Bundesrat Didier Burkhalter ein trilaterales Filmabkommen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz unterzeichnet.
Staatsminister Bernd Neumann betonte bei der Veranstaltung am Rande der Berlinale: "Es gibt keine anderen Länder, mit denen unsere filmwirtschaftliche und filmkulturelle Zusammenarbeit so intensiv und so fruchtbar ist wie mit Österreich und der Schweiz. Ich freue mich sehr, dass wir unsere ohnehin sehr intensiven kulturellen Beziehungen mit der Unterzeichnung des Filmabkommens weiter stärken können. Mit der kulturellen Filmförderung meines Hauses haben wir in den letzen Jahren sehr attraktive Rahmenbedingungen aufgebaut. Ich möchte österreichische und schweizerische Produzenten ausdrücklich dazu ermutigen, diese Angebote gemeinsam mit ihren deutschen Partnern anzunehmen."
"Auf der diesjährigen Berlinale laufen insgesamt 19 Filme mit österreichischer und/oder schweizerischer Beteiligung. An acht dieser Filme sind deutsche Koproduzenten als Partner beteiligt. Auch dies ist ein Beleg für die engen Verflechtungen, die zwischen den Filmbranchen unserer drei Länder bestehen", erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann weiter. Auch zuvor gab es bereits eine hohe Zahl von Koproduktionen: Deutschland hat mit Österreich in den letzen fünf Jahren 55 Filme produziert, fast die Hälfte davon nach dem alten Koproduktionsabkommen. Mit der Schweiz waren es insgesamt 47 - hier liegt der Anteil der Filme nach deutsch-schweizerischen Koproduktionsabkommen mit 30 sogar noch höher.
Ziel des trilateralen Abkommens ist die Bereitstellung eines rechtlichen Rahmens für die Zusammenarbeit von Produzenten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Er ermöglicht den Zugang zu den jeweiligen nationalen Fördermitteln. Das Filmabkommen greift in der Regel dann, wenn die Beteiligung der jeweiligen Produzenten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zwischen 20 und 80 Prozent der Gesamtkosten des Films liegen; aber auch eine Mindestbeteiligung von nur zehn Prozent ist im Einvernehmen mit allen Beteiligten möglich. Das Abkommen wird die bisher zwischen den Ländern bestehenden bilateralen Abkommen ersetzen.
Quelle:
www.bundesregierung.de