Die FFA startet am morgigen Freitag die gemeinsam mit dem BKM getragene Förderung zur Digitalisierung der Kinos in Deutschland.
Beide Förderungen sind als Zuschussförderung ausgestaltet. Sie können über die FFA beantragt sowie miteinander wie auch mit den Förderungen der Länder kombiniert werden. Projektleiterin der Digitalisierungsförderung ist Eva Matlok, bis Ende letzten Jahres Geschäftsführerin der AG Kino - Gilde dt. Filmkunsttheater e.V.
"Die Digitalisierung ist eine der wichtigsten strukturellen Fördermaßnahmen der deutschen Kinowirtschaft", betont Eberhard Junkersdorf, Präsident der FFA. Der für den Erhalt der Vielfalt der deutschen Kinolandschaft unverzichtbare Umrüstungsprozess werde durch die jetzt anlaufende Gemeinschaftsaktion von Filmwirtschaft, FFA, Bund und Ländern nachhaltig unterstützt – "und die unendliche Geschichte ein für alle Beteiligten glückliches Ende nehmen. Dies ist auch ein Verdienst des BKM und der FFA, die trotz aller Gegenwinde stets an dieses ehrgeizige Vorhaben geglaubt und von dessen Umsetzbarkeit überzeugt waren", ergänzt Junkersdorf.
Fördermittel von FFA und BKM können Filmtheater mit Sitz in Deutschland beantragen, die 1. bis zu sechs Leinwände pro Betriebsstätte haben, 2. in den letzten drei Kalenderjahren vor Antragstellung bei Betrachtung des Gesamtnettokartenumsatzes und der Gesamtbesucherzahl der Betriebsstätte durchschnittlich pro Leinwand und Jahr a) maximal 260.000 Euro Nettokartenumsatz und b) mindestens einen Nettokartenumsatz von 40.000 Euro oder eine Besucherzahl von mindestens 8.000 erzielt haben.
Antragsberechtigt sind zudem Filmtheater mit mehr als sechs Leinwänden pro Betriebsstätte, wenn sie die o.g. anderen Voraussetzungen erfüllen und in einem Ort mit weniger als 50.000 Einwohnern liegen. Anträge können ab sofort bei der FFA für beide Förderprogramme gestellt werden. Die entsprechenden Formulare und ergänzenden Informationen sowie rechtlichen Voraussetzungen sind ab Freitag (11. Februar) auf der Webseite der FFA zu finden.
Quelle:
www.ffa.de