Didi - Der Doppelgänger
Didi – Der Doppelgänger
Reinhold Jacobi, film-dienst, Nr. 4, 21.02.1984
Bisher reichte Didi einmal. Diesmal erscheint er gleich zweimal, und zwar gibt es "überraschend" ähnliche Persönlichkeiten sehr unterschiedlicher sozialer Herkunft und Betätigung in der Gestalt des Kneipiers Bruno Koop ("Bruno"s Sorgenpause") und des Großunternehmers Immer ("Immer International"). Der "Herr" Immer will wegen schnöden Gewinns Koops Kneipe abreißen lassen, wogegen sich Bruno selbstverständlich wehrt. Aus der Gegnerschaft wird – vorübergehend – Partnerschaft, als Immer Kidnappern entgehen will und gegen hohe Gage nebst Übernahme einer höheren Schuld Brunos seinen schlichteren Doppelgänger anheuert und von diesem die Firma zum Schein leiten läßt. Nach diversen Verwechslungen, beabsichtigten und unbeabsichtigten, hat ein Identitätstausch stattgefunden: Bruno tritt an Immers Stelle und leitet die Firma (zu welchem Ende?). Immer dagegen, der sich nach einem Schock für Bruno hält, baut die schließlich doch gesprengte Kneipe wieder auf. Nicht nur das: Der Unternehmer im (alten) Immer läßt sich nicht unterdrücken; Immer regiert alsbald eine weltweite Kneipenkette.
Die gewohnte Didi-Blödelei mit Nasenschniefer und Mundwinkel-Heben, mit Versprechern und haarsträubenden Verfolgungen (ein gar nicht so schlechtes Exemplar davon bei einem Besuch des US-Präsidenten in Berlin!), Ansammlungen gewohnter Klischees aus dem bewährten Verwechslungsgenre (Aktionen der beiden Didis in der Firma) und viel, viel Bruch (zunächst in einer Bar, am Ende mit Brunos gesprengtem Lokal) – bewährte Versatzstücke nicht gerade ambitioniertesten Komik-Geschmacks. Und dennoch ergeben sich witzige Situationen, die ausschließlich auf Hallervordens Konto, da durch das Drehbuch bevorzugt, gehen. Warum nicht auch solche Kost, wenn es um Entspannung geht? Dieses (fast) spekulationsfreie Objekt, dessen einzige Spekulation diejenige auf den Erfolg durch den Typus Hallervorden ist, präsentiert sich als schlichte Kinokost für schlichten Unterhaltungsbedarf.