FFF Bayern schreibt Richtlinien für die Filmförderung fort

Ab 1. Januar 2019 gelten für die Filmförderung des FFF Bayern fortgeschriebene Richtlinien. Sie wurden den Veränderungen des Filmschaffens angepasst.

 

So hat der FFF Bayern in Zusammenarbeit mit der Richtlinienkommission das Regelwerk in Bezug auf Gender, Arbeitsbedingungen, Stoffentwicklung, Serien, Internationalität, VR, Filmtheater und die Eigenmittel der Produzenten auf den Prüfstand gestellt. Förderungen, die bisher auf Kinofilme beschränkt waren, öffnen sich verstärkt Serien.

Gender, Arbeitsbedingungen und Grünes Drehen

Die Bedingung, ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern unter den beteiligten Filmschaffenden anzustreben, ist jetzt in den Richtlinien explizit verankert. Ebenso, dass das in geförderten Projekten eingesetzte Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt werden soll. Nach wie vor sind die Kosten für Grünes Drehen in der Produktion förderfähig; in den fortgeschriebenen Richtlinien findet sich nun ein Passus dazu. War bisher die Ausgewogenheit der Geschlechter im Vergabeausschuss des FFF Bayern ohnehin stets gegeben, gibt es jetzt eine Formulierung dazu.

Eigenmittel

Bisher betrug die Höhe der Eigenmittel, die geförderte Produzenten für die Finanzierung ihres jeweiligen Projekts einzubringen hatten, mindestens 5 Prozent. In den fortgeschriebenen Richtlinien beläuft sich die Höhe der zu erbringenden Eigenmittel nunmehr auf mindestens 2,5 Prozent. Diese Veränderung betrifft die gesamte Produktionsförderung vom Kinofilm, Fernsehfilm, Serie bis hin zu Webserien, VR- und 360 Grad-Filmen.

Serien

Die Serienförderung ändert sich für alle Projektphasen (außer Verleih und Vertrieb), am stärksten in der Stoffentwicklung: Diese war bisher Kinofilmen vorbehalten, laut neuen Richtlinien können international vermarktbare Serien jeweils mit einer maximalen Höhe von 30.000 Euro gefördert werden – in bestimmten Fällen sind 10.000 Euro zusätzlich möglich. In der Projektentwicklung war die Förderung von Serien bisher bereits möglich, ab Januar ist dies in den Richtlinien verankert. Gleichzeitig hat sich die maximale Förderhöhe erhöht: von 100.000 auf 150.000 Euro. Weiterhin gefördert werden Fernsehserien in der Produktion; auch dies ist jetzt in den Richtlinien verankert, und auch hier hat sich die Höchstfördersumme erhöht: von 600.000 auf 1 Mio. Euro.

Internationalität

Für das Sonderprogramm Internationale Koproduktionen gelten ab 1.1.19 überarbeitete Leitlinien. Die Änderungen betreffen die Auflagen für die Serien: Diese müssen jetzt nicht mehr zwingend mit einem Koproduzenten aus einem nicht deutschsprachigen Land realisiert werden, sondern müssen für eine internationale Auswertung bestimmt und geeignet sein. Auch muss bei Serien der Anteil der Drehtage in Bayern nicht zwingend 50 Prozent betragen. Nach wie vor beträgt hier die Höchstfördersumme 2 Mio. Euro.

Stoffentwicklung von Dokumentarfilmen

Gab es bisher 10.000 Euro für ein Treatment, fördert der FFF nach Inkrafttreten der fortgeschriebenen Richtlinien die Entwicklung von verfilmbaren Drehvorlagen für aufwändige dokumentarische Kinofilme einschließlich Recherche mit maximal 20.000 Euro.

Innovatives und Immersives

Die Unterstützung von anderen innovativen audiovisuellen Vorhaben und immersiven audiovisuellen Inhalten wie Webserien, 360 Grad Videos und Virtual Reality Filmen war bisher ein Pilotprojekt. Die Förderung dieser Formate bildet nun laut Richtlinien einen eigenen Förderbereich. Künftig kann neben der Produktion bereits die Entwicklung von Virtual Reality Formaten gefördert werden: Die Höchstsumme beträgt hierbei 25.000 Euro. Die Höchstsumme für die Produktion von VR-Formaten wurde von 50.000 auf 75.000 Euro angehoben. Die Höchstsumme für Webserienförderung bleibt 50.000 Euro.

Filmtheater

Investitionen zur Modernisierung und Verbesserung von Kinos können künftig bis zu einer Investitionshöhe von 2,5 Mio. Euro  bezuschusst werden. Bisher lag die maximale Investitionshöhe bei 1,6 Mio. Euro. Für die Neuerrichtung von Kinos können Antragssteller ab 2019 mit bis zu 250.000 Euro als Zuschuss rechnen (bisher 100.000 Euro). Für allgemeine Investitionen in Kinobetrieben wurde die maximale Zuschusshöhe auf 100.000 Euro (bisher 50.000 Euro) angehoben. Für die Filmtheaterförderung wird zudem auf die Erklärung und Bescheinigung der De-minimis-Regel verzichtet, da nach Art. 53 AGVO die Förderung von Kinos mit Investitionsbeihilfen erlaubt ist.

Festivalförderung

Seit 2016 verwaltet der FFF Bayern die bayerische Festivalförderung, diese ist ab Januar in den Richtlinien verankert

Verfahren

Verankert ist ebenfalls, dass Anträge dem Vergabeausschuss grundsätzlich nur ein Mal vorgelegt werden und nach der Annahme nicht mehr zurückgezogen werden dürfen. Die Richtlinien weisen zudem darauf hin, dass der FFF Bayern die Annahme von Anträgen verweigern kann, wenn relevante Unterlagen fehlen.

Quelle: www.fff-bayern.de