Ausschreibung des Deutschen Kurzfilmpreises 2016

Am 17. November 2016 wird die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, den Deutschen Kurzfilmpreis 2016 als nationalen Spitzenpreis in Kooperation mit der Hochschule für Fernsehen und Film München verleihen.

Ausgezeichnet werden herausragende künstlerische und innovative Kurzfilme bis 30 Minuten in den Kategorien Spiel-, Dokumentar- Experimental- und Animationsfilm. Fakultativ kann ein Sonderpreis für Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 bis 78 Minuten vergeben werden. Mit den Auszeichnungen sind Preisgelder von insgesamt 275.000 Euro verbunden.

Die Entscheidung über die Auszeichnungen des Deutschen Kurzfilmpreises trifft die Staatsministerin für Kultur und Medien auf Empfehlung der Jury Deutscher Kurzfilmpreis.

Verbände und Einrichtungen des deutschen Films sind aufgerufen, ihre Vorschläge für den diesjährigen Deutschen Kurzfilmpreis bis zum 01. Juni 2016 an folgende Anschrift zu senden:

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
-Filmreferat K 35-
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn

Das Merkblatt zum Antrag und das für die Einreichung auszufüllende Datenblatt sind unter www.kulturstaatsministerin.de (Filmförderung/Preise/Deutscher Kurzfilmpreis) abrufbar.

Quelle: www.kulturstaatsministerin.de