FFF Bayern veröffentlicht neue Richtlinien

Gestern hat der Aufsichtsrat des FilmFernsehFonds Bayern unter dem Vorsitz der bayerischen Wirtschafts- und Medienministerin Ilse Aigner neue Richtlinien für die Filmförderung verabschiedet.

Veränderte Europäische Regularien haben es notwendig gemacht, die bestehenden FFF Richtlinien nach fast 20 Jahren auf den Prüfstand zu stellen und an das neue europäische Recht anzupassen. Darüber hinaus wurde das Regelwerk auch inhaltlich weiterentwickelt. Die neuen Richtlinien gelten ab 1. Juli 2015.

FFF-Geschäftsführer Prof. Dr. Klaus Schaefer: "Das gestern verabschiedete Regelwerk wird den Anforderungen der EU Kommission gerecht. Es entwickelt die Richtlinien dort weiter, wo es sinnvoll erscheint, und schafft die erforderliche Verknüpfung zu den einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften. Da sich die Regeln in den vergangenen 20 Jahren als sachgerecht und praxistauglich erwiesen haben, konnte sich die inhaltliche Änderung auf wenige wichtige Akzente beschränken."

Die Änderungen in den Richtlinien nach Förderbereichen:

Produktionsförderung Kino und Fernsehen

Bisher betrug die Höchstfördersumme für die Produktion eines Kinofilms 1,6 Mio. Euro, für die Produktion eines Fernsehfilms 530.000 Euro. Diese beiden Summen wurden nun erhöht: auf 2 Mio. Euro für die Produktion eines Kinofilms und auf 600.000 Euro für die Produktion eines Fernsehfilms, um den Spielraum der Produzenten zu erweitern.

Projektentwicklungsförderung

Erstmals in den Richtlinien verankert ist die Möglichkeit, mehrere Projekte gesammelt einzureichen (Slate Funding). Dadurch kann die alltägliche Arbeit von Produktionsfirmen, die meistens mehrere Projekte gleichzeitig vorbereiten, unterstützt werden. Dies war schon bisher möglich, wurde aber von den Antragstellern wenig genutzt. Mit der Verankerung in den Richtlinien wird auch die Höchstfördersumme für ein solches Slate Funding von 100.000 auf 150.000 Euro erhöht. Auch transmediale und innovative digitale Erzählformen sind nun in den Richtlinien berücksichtigt.

Drehbuchförderung

Im Bereich der Drehbuchförderung sind neuerdings auch Produzenten, die Stoffe selber entwickelt haben oder deren Rechte sie erworben haben, antragsberechtigt: Dadurch kann ein Auseinanderfallen von Förderempfängern und Rechteinhabern verhindert werden. Die Regelfördersumme liegt in diesem Bereich nicht mehr bei 20.000, sondern jetzt bei 30.000 Euro; es wird nicht mehr unterschieden, ob ein Autor oder mehrere Autoren beteiligt sind. Zusätzlich können von nun an auch Treatments für dokumentarische Filme eingereicht werden.

Nachwuchsförderung

Im Nachwuchsbereich können gezielt Animationsprojekte gefördert werden. Der Förderrahmen für "Andere Nachwuchsfilme" ist von 150.000 auf 250.000 Euro erhöht worden.

Sonderprogramm Internationale Koproduktionen

Für Anträge im Bereich des Sonderprogramms Internationale Koproduktionen ist das beschleunigte Verfahren jetzt auch in den Richtlinien verankert. Gleichzeitig wird in den dazu ergänzend erlassenen Leitlinien auch die Möglichkeit der Förderung besonders VFX-lastiger Produktionen verstärkt.

Gamesförderung

Der Grundsatz in den Leitlinien der Gamesförderung wurde leicht modifiziert: So müssen Medienapplikationen mit interaktiven Inhalten nicht mehr pädagogisch und kulturell wertvoll sein, um antragsberechtigt zu sein, sondern pädagogisch oder kulturell wertvoll. Im Bereich der Konzeptentwicklungsförderung wird von jetzt an nicht mehr ein Darlehen gewährt, sondern ein Zuschuss.

Quelle und sämtliche neue Richtlinien: www.fff-bayern.de