FFA: deutsch-französische Filmförderung ab sofort digital

Die FFA führt ab sofort auch für den Bereich der Produktionsförderung nach dem Deutsch-Französischen Filmabkommen (Mini-Traité) die digitale Antragstellung ein.

Wie schon bei der FFA-Projektförderung können die Antragsteller die erforderlichen Angaben jetzt unmittelbar über einen Link auf der Website der FFA eintragen bzw. als eingescannte Dokumente online einreichen. Die Versendung von Unterlagen wie Drehbuch, Verträge oder Finanzierungsplan entfällt somit in Zukunft.

Bereits im Januar letzten Jahres hatte die FFA als eine der ersten Filmförderungen in Deutschland erfolgreich die digitale Antragstellung in der Projektfilmförderung – sowie im Dezember letzten Jahres auch in der Kinoförderung – eingeführt. Darüber hinaus melden Kinobetreiber vom Februar an ihre monatlichen Umsatz- und Besucherzahlen ebenfalls online der FFA.

Das deutsch-französische Abkommen trat 2001 auf Initiative der FFA und der französischen Filmförderung CNC in Kraft. Mit dem Fonds, in den beide Länder jährlich 1,5 Mio. Euro einzahlen, werden deutsch-französische Koproduktionen unterstützt. Ansprechpartnerin bei der FFA ist Kristin Holst, Tel.: (030) 27 577-424, Email: holst@FFA.de.

Quelle: www.FFA.de