Der Bundestag hat heute die Novellierung des Filmförderungsgesetzes beschlossen.
Staatsminister Bernd Neumann erklärte dazu vor dem Deutschen Bundestag: "Die Bedeutung der Filmförderung wird auch durch den Deutschen Bundestag immer wieder bestätigt. Der Kinofilm ist – wie das Theater – Ausdruck unserer weltweit einzigartigen kulturellen Vielfalt. Und was für die Theater gilt, trifft auch auf den Film zu: Beide kommen ohne Förderung nicht aus."
Bernd Neumann zog im Plenum Bilanz der bisherigen Filmpolitik unter der Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Zu den erfolgreichsten Kapiteln der Kulturpolitik in dieser Zeit gehöre die Filmförderung und das Förderprogramm zur Digitalisierung der Kinos. Zum Deutschen Filmförderfonds (DFFF) sagte der Staatsminister: "Der DFFF trägt entscheidend zur hohen Attraktivität des Filmstandortes Deutschland bei und ermöglicht darüber hinaus auch Koproduktionen, die den europäischen Film gegen die Konkurrenz aus Übersee stärken. Durch ihn werden zahlreiche internationale Großproduktionen in Deutschland produziert und auch viele kleine anspruchsvolle Filme unterstützt. Seit 2007 wurden Fördermittel in Höhe von 375 Millionen Euro bewilligt. Diese haben zu Gesamtherstellungskosten von 3,1 Milliarden Euro geführt. Hiervon wurden 2,2 Milliarden Euro in Deutschland ausgegeben. Deshalb war es auch so wichtig, den DFFF erneut zu verlängern – zunächst bis Ende 2015 – und ihn in diesem Jahr um 10 Millionen Euro auf insgesamt 70 Millionen Euro zu erhöhen."
Zur Digitalisierung der Kinos führte Kulturstaatsminister Bernd Neumann weiter aus: "Die Förderprogramme meines Hauses und der FFA zur Digitalisierung der Kinos haben entscheidend zur Bestandserhaltung unserer vielfältigen Kinolandschaft beigetragen. Bis Ende 2013 wird die Bundesregierung insgesamt 21 Millionen Euro für die Kinodigitalisierung bereitstellen. Dies ist sogar eine Million Euro mehr als ursprünglich zugesagt. Ende dieses Jahres wird die Digitalisierung der Kinos größtenteils abgeschlossen sein."
Weitere wesentliche Änderungen des Gesetzentwurfs sind die Ausweitung der Abgabepflicht auf Video-on-Demand-Anbieter mit Sitz im Ausland, die Flexibilisierung der Sperrfristen, die Maßnahmen zur Barrierefreiheit und die Aufnahme der Digitalisierung des Filmerbes in den Aufgabenkatalog der FFA. Die Laufzeit des Gesetzes soll diesmal nur drei – und nicht wie bisher fünf – Jahre betragen. Hintergrund ist der rasante technologische Wandel. Insbesondere die Umstellung von der DVD auf die Video-on-Demand-Verwertung wird zu einer Änderung der derzeitigen Marktgegebenheiten führen, die eine Anpassung des Abgabensystems erforderlich machen können.
Das FFG ist die Rechtsgrundlage für die Einrichtung der FFA und die Erhebung der Filmabgabe, mit der die Filmförderung nach dem FFG finanziert wird. Abgabepflichtig sind die Verwerter von Kinofilmen, also Kinos, Unternehmen der Videowirtschaft einschließlich Online-Anbieter, Fernsehveranstalter und Vermarkter von Pay-TV-Programmen.
Weitere Informationen zur FFA und zum FFG: www.ffa.de
Quelle: www.kulturstaatsminister.de