Der FFF Bayern hat die Zuwendungsvoraussetzungen für die Digitalisierungsförderung ausgeweitet. Ab sofort können in Bayern auch Kinosäle mit weniger als 8.000 Besuchern pro Jahr gefördert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Anpassung der Förderkriterien in der Schlussphase der Digitalisierung soll auch den bisher noch nicht digitalisierten kleinen Filmtheatern in Bayern die Umrüstung ermöglichen.
Dazu zählen beispielsweise Filmtheater, die das letzte Kino am Ort sind oder Einzelhäuser in Orten unter 20.000 Einwohnern. Außerdem können nun auch Kinosäle in einer Betriebsstätte mit mehreren Sälen gefördert werden, wenn die durchschnittliche Besucherzahl pro Saal bei über 8.000 Besuchern pro Jahr liegt. Die Sonderreglung gilt auch für Kinosäle, deren Programm in den letzten drei Jahren mit einer FFF-Programmprämie ausgezeichnet wurde oder die Spielstätten bayerischer Filmfestivals sind. Auch Neuerrichtungen und Wiedereröffnungen von Kinosälen kann der FFF Bayern bezuschussen. Kinobetreiber, die nach den alten Kriterien keine Förderung erhalten konnten, können beim FFF Bayern erneut einen Antrag auf einen Zuschuss stellen, wenn eine der Voraussetzungen gegeben ist und mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
Seit 2009 stellt die Bayerische Staatsregierung für die Digitalisierung kleiner und mittlerer Kinos in Bayern jährlich 1 Million Euro zur Verfügung. Bis heute wurden davon Zuschüsse für die Umrüstung von mehr als 300 Kinosälen bewilligt und insgesamt über 5 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt.
Staatsminister Thomas Kreuzer: "Die Umstellung auf die digitale Kinotechnik ist ein enormer Umbruch und für die Kinobetreiber mit hohen finanziellen Herausforderungen verbunden. Mit dem Förderprogramm zur Kinodigitalisierung leisten wir einen wichtigen Beitrag, um den vielen kleinen und mittleren bayerischen Kinos sowie Programmkunstkinos den notwendigen Schritt ins digitale Zeitalter zu ermöglichen. Der Erhalt unserer Kinos in Bayern ist nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen wichtig, sondern auch aus kultureller Sicht, da die Kinos eine unverzichtbare Funktion im Freizeit-, Kultur- und Bildungsangebot eines Ortes übernehmen."
Die Nachfrage nach den Fördermitteln war beim FFF Bayern auch zum letzten Einreichtermin Ende März ungebrochen hoch: Für die Umrüstung von 48 bayerischen Kinosälen auf die D-Cinema Technik wurden insgesamt 702.910 Euro freigegeben. Die Fördermaßen zeigen ihre Wirkung: Seit Beginn der Digitalisierungswelle im Jahr 2009 ist die Zahl der Kinostandorte und Kinospielstätten in Bayern – im Gegensatz zum bundesweiten Trend zur Schließung von Kinostandorten - nahezu unverändert. Das FFF Sonderprogramm Digitalisierung läuft noch bis Ende 2014.
FFF-Geschäftsführer Prof. Dr. Klaus Schaefer: "Dank der umfangreichen Fördermaßnahmen des FFF Bayern sind die Kinos in Bayern für die Zukunft gut aufgestellt und damit auch für die Verleihbranche ein verlässlicher Geschäftspartner. Mit der Lockerung der Richtlinien unserer Digitalisierungsförderung setzen wir unser Engagement und Ziel fort, die vielfältige Kinolandschaft in Bayern zu erhalten und die Programmqualität zu fördern."
Das neue Merkblatt zum FFF Sonderprogramm Digitalisierung sowie das Antragsformular stehen ab sofort auf der FFF Homepage zur Verfügung. Nächster Einreichtermin für die Digitalisierungsförderung ist der 30.9.2013.
Quelle: www.fff-bayern.de