FFA-Fördertopf für filmisches Erbe in diesem Jahr vorzeitig ausgeschöpft

Die Fördermittel der FFA für die Digitalisierung des filmischen Erbes sind für das laufende Geschäftsjahr bereits vorzeitig ausgeschöpft.

Insgesamt wurden in den ersten vier Monaten des Jahres 78 Anträge im Gesamtvolumen von 970.000 Euro bewilligt. Bereits 2012 waren zwischen September und Dezember innerhalb von vier Monaten 45 historische Filme mit rund 600.000 Euro gefördert worden. Unter den Bewilligungen befindet sich eine Vielzahl von historisch wertvollen und wichtigen Werken, u. a. von Rainer Werner Fassbinder und Werner Herzog sowie Klassiker der deutschen Filmgeschichte, die sich im Besitz der Murnau-Stiftung wie auch der DEFA befinden.

Auf Initiative des FFA-Präsidiums hatte der FFA-Verwaltungsrat für 2012 und 2013 jeweils bis zu einer Mio. Euro im Haushalt der FFA für die Digitalisierung von Content bereitgestellt. Die FFA hatte die Förderung daraufhin im September letzten Jahres aufgenommen. Antragsberechtigt sind die jeweiligen Inhaber der deutschen Rechte, die Höchstfördersumme pro Film beträgt 15.000 Euro. Bedingung für eine Förderung ist, dass die Filme im Kino ausgewertet wurden sowie filmhistorisch und künstlerisch von besonderem Wert sind.

"Mir ist immer bewusst gewesen, wie wichtig die Sicherung unseres nationalen Filmerbes aus den zurückliegenden mehr als 90 Jahren deutscher Filmgeschichte ist", betont FFA-Präsident Eberhard Junkersdorf. Deshalb sei es "ausgesprochen erfreulich zu sehen, wie intensiv diese noch junge Fördermaßnahme der FFA für Werke der deutschen Filmgeschichte quer durch das vergangenen Jahrhundert in Anspruch genommen wird."

Angesichts dieses Zuspruchs sei es "nur allzu verständlich, dass der Erhalt des filmischen Erbes nunmehr auch in den Entwurf des neuen Filmförderungsgesetzes eingeflossen ist und somit künftig gesetzlicher Bestandteil der Bundesfilmförderung werden soll", erklärt Junkersdorf.

Quelle: www.ffa.de