Änderung bei der Abgabe des Exportbeitrags

Seit Beginn dieses Jahres muss der Exportbeitrag der FFA gemeldet werden. Er wird somit unmittelbar über die Produzenten und nicht mehr wie bislang über die Weltvertriebe erhoben.

Grundsätzlich ist jeder Produzent verpflichtet, einen Exportbeitrag zu leisten, wenn ein Film mit FFA- oder DFFF-Förderung hergestellt und ins Ausland verkauft wurde. Der Exportbeitrag fällt bei jeder Auslandsverwertung von Rechten eines abgabepflichtigen Films an und ist pro Film - und nicht pro Förderung - abzurechnen. Im Zusammenhang mit der entsprechenden Richtlinienänderung haben Produzenten im Vergleich zur bisherigen Handhabung zusätzlich einige Veränderungen zu beachten.

Exportbeiträge sind grundsätzlich im Jahr der Herstellung und im Folgejahr jeweils vierteljährlich nach Film und Lizenzgebiet sowie anschließend jährlich gegenüber der FFA abzurechnen. Nach Prüfung der Angaben durch die FFA ist der Exportbeitrag wie bislang an die German Films Service Marketing GmbH zu entrichten.

Das Meldeformular sowie weitere Informationen unter www.ffa.de -> Förderungen und Anträge -> Exportbeitrag.

Ansprechpartnerin für Rückfragen bei der FFA:
Margret Günzel
Email: exportbeitrag@ffa.de
Tel.: 030 / 27 577 413

Quelle: www.ffa.de