Nach dem letzten Einreichtermin am 31. März hat der FilmFernsehFonds Bayern für 63 bayerische Kinosäle Zuschüsse zur Digitalisierung von insgesamt 1.002.654 Euro bewilligt.
Mit 65 Anträgen war es ein absoluter Einreichrekord. Das beantragte Gesamtinvestitionvolumen lag bei über 4 Mio. Euro. Die Kinobetreiber können für die Umrüstung auf die neue digitale Kinoprojektionstechnik mit einer Zuschusshöhe von 25 %, max. 18.000 Euro pro Leinwand, rechnen.
Bereits im September 2009 hat die Bayerische Staatsregierung für die Digitalisierung kleiner und mittlerer Kinos sowie Programmkunstkinos das Förderprogramm initiiert und stellt dafür jährlich 1 Mio. Euro zur Verfügung. Nach mittlerweile sechs Einreichterminen hat der FFF Bayern insgesamt 4,6 Mio. Euro Fördermittel für 270 Kinosäle in Bayern bewilligt.
Prof. Dr. Klaus Schaefer: "Die Digitalisierungswelle ist auf dem Höhepunkt und es gibt fast kein Kino mehr in Bayern, das nicht wenigstens einen Saal umgerüstet hat oder dieses plant. Die FFF-Fördermittel sind dabei ein wesentlicher Anreiz und sorgen dafür, dass die vielen kleinen Kinos in Bayern, die ein wichtiger Kultur- und Freizeitträger sind, in ihrem Fortbestand gesichert sind."
War zu Beginn für die Digitalisierungswelle der Erfolg der 3D-Filme ausschlaggebend, wird die Umstellung zwischenzeitlich existenziell notwendig, da immer mehr Filmkopien nur noch digital angeboten werden. Voraussichtlich werden bis Jahresende bereits 70 % der kleinen und mittleren Kinos in Bayern umgerüstet sein.
Der nächste Einreichtermin für Anträge zur Digitalisierung beim FFF ist am 30. September 2012. Das Merkblatt und das Antragsformular wurden in einigen Punkten modifiziert und stehen zum Download auf der FFF Website zur Verfügung. Auch künftig können Antragssteller mit Zuschüssen bis zu 25 % der Investitionskosten für die Grundausstattung (Projektor, Server, Installationskosten) rechnen. Die tatsächlich Förderquote wird je nach Verfügbarkeit der Fördermittel festgelegt. Erhöhte Zuschüsse für Härtefall-Anträge und Programmkinos können gewährt werden, wenn entsprechend der Antragslage ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen.
Das FFF Sonderprogramm Digitalisierung soll in Bayern auch im nächsten und übernächsten Jahr fortgeführt werden.
Für Umbaumaßnahmen und zusätzliche Investitionen, die im Rahmen der Digitalisierung anfallen, können Kinobetreiber im Rahmen des Programms zur Modernisierung und Verbesserung von Filmtheatern bis spätestens zum 30. Juni 2012 Anträge stellen. Hierzu zählen beispielsweise Shutterbrillen, Silberleinwände oder Klimaanlagen in den Vorführräumen.
Quelle: www.fff-bayern.de