Änderungen in der Schlusskostenprüfung und bei der Filmtheater-Referenzförderung
Ab sofort können über die FFA-Website die vorläufigen neuen Antragsformulare für die Beantragung von Fördermaßnahmen heruntergeladen werden. Bei Unklarheiten können sich die Antragsteller jederzeit auch persönlich an den jeweiligen Förderbereich wenden. Nach Inkrafttreten des neuen Filmförderungsgesetzes (FFG) am 1. Januar 2009 sind darüber hinaus neue Regelungen bei der Schlusskostenprüfung für abgeschlossene Fördermaßnahmen sowie die Antragsfrist bei der Filmtheater-Referenzförderung zu beachten.
Die Neuregelung durch die Gesetzesnovelle in § 26 Absatz 4 soll gewährleisten, dass die Kosten der Schlusskostenprüfung von demjenigen getragen werden, der sie durch seine Förderung veranlasst hat. Künftig wird für die Schlusskostenprüfung pauschal ein Honorar in Höhe von 0,5 Prozent der jeweiligen FFA-/BKM-Fördersumme sowohl bei den Projekt- als auch bei den Referenzmitteln in Rechnung gestellt - im Einzelfall mindestens 250 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sollte die Prüfung des von der FFA beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmens PricewaterhouseCoopers (PWC) zu Darlehenskürzungen führen, bleibt das Honorar der PWC davon unberührt. Das Honorar, das mit dem Schlussprüfungsbericht fällig wird, wird von der FFA automatisch vom Auszahlungsbetrag einbehalten.
Wer bei der Filmtheater-Referenzförderung noch in diesem Jahr berücksichtigt werden möchte, hat eine geänderte Antragsfrist zu beachten: Der Antrag sollte bis spätestens 15. März 2009 bei der FFA vorliegen. Anfang Februar wird zusätzlich ein Schreiben an alle Filmtheaterbetreiber versendet, das ein Musterantragsformular, Zuschauermarktanteile und sonstige Informationen im Zusammenhang mit der Gesetzesnovelle beinhaltet.
Quelle:
www.ffa.de