Auf einer Jubiläumsveranstaltung in Berlin aus Anlass des 40jährigen Bestehens der Filmförderungsanstalt (FFA) erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann heute: "Die FFA hat einen erheblichen Anteil am nationalen und internationalen Erfolg des deutschen Films. Sie hat sich seit 40 Jahren in hervorragender Weise als Rückgrat der deutschen Filmwirtschaft bewährt."
Die Grundlage für die Arbeit der FFA ist das Filmfördergesetz (FFG). Im Laufe der vergangenen 40 Jahre ist das FFG wiederholt erweitert und angepasst worden. "In jedem dieser Novellierungsabschnitte spiegelte sich die rasant veränderte Situation der Filmwirtschaft mit ihren immer neuen Herausforderungen an die künstlerische und wirtschaftliche Kreativität wider. Dabei zieht sich das Prinzip der Solidarität wie ein roter Faden durch alle Novellen des FFG: Derjenige, der Filme nutzt, hat auch zu deren Förderung beizutragen. Dieser Gedanke bleibt grundlegend und ist auch Basis der aktuellen FFG-Novellierung," betonte der Kulturstaatsminister.
In den vergangenen 40 Jahren hat die FFA insgesamt 2.130 Filme mit einer Gesamtsumme von rund 754 Millionen Euro gefördert. Die Novelle des FFG, die zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, sieht unter anderem eine Neuverteilung der Fördermittel vor. Gestärkt werden unter anderem die Drehbuchförderung sowie die Förderung der Kinos. Außerdem werden die Mittel für die Verleihförderung erhöht. Die Verbraucher wollen möglichst schnell über Inhalte verfügen können. "Diesem beschleunigten Ablauf der Auswertungskaskade wird durch die Verkürzung der Sperrfristen für Video-on-demand-, Pay-TV-Angebote und frei empfangbares Fernsehen entsprochen", sagte Bernd Neumann.
Zu den Aufgaben der FFA gehört auch die Betreuung des vom Kulturstaatsminister eingerichteten Deutschen Filmförderfond (DFFF), die sie professionell und unbürokratisch bewältigt. Der DFFF hat sich zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Seit seiner Einführung im vergangenen Jahr wurden 170 Filmprojekte gefördert und Förderzusagen in Höhe von rund 105 Millionen Euro erteilt. Dies hatte zur Folge, dass 670 Millionen Euro an Herstellungskosten in Deutschland investiert wurden. Jährlich stellt der DFFF 60 Millionen Euro für die Produktion von Kinofilmen in Deutschland zur Verfügung.
Quelle: Regierung Online