Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit seiner heutigen Entscheidung das Filmförderungsgesetz (FFG) des Bundes uneingeschränkt bestätigt und die Klagen verschiedener Kinobetreiber gegen die dort verankerte Zahlungspflicht verworfen.
Kulturstaatsminister Bernd Neumann begrüßte das Urteil: "Ich freue mich darüber, denn damit ist das mit großer Mehrheit des Deutschen Bundestages beschlossene Filmförderungsgesetz rechtlich bestätigt worden und die Filmförderungsanstalt hat wieder eine gesicherte Arbeitsgrundlage für ihre wichtigen Förderaufgaben. Ich erwarte nun von den klagenden Kinobetreibern, dass sie ihre gesetzlich festgelegten Abgaben ohne Vorbehalt bezahlen, damit der deutsche Film eine gesicherte Zukunft hat."
Im Jahr 2004 hatten sich einige zahlungspflichtige Kinobetreiber mit Klagen gegen ihre Zahlungspflicht nach dem FFG gewandt. Ursprünglichen Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts gegen das FFG hat der Bund mit einer Novelle Rechnung getragen, indem ein gesetzlicher Abgabemaßstab auch für die Fernsehveranstalter - und damit für alle Abgabenpflichtigen - eingeführt worden ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung seine Vorlage zur Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht zurückgenommen und die Revision zurückgewiesen. Zur Begründung seiner Entscheidung im Revisionsverfahren verweist das Bundesverwaltungsgericht auf die rechtswirksame Novellierung des FFG, die den vom Gericht ursprünglich angenommenen Mangel beseitigt habe.
Die FFA führt unter anderem Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films und zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft durch. Ebenfalls hat sie zur Aufgabe, die gesamtwirtschaftlichen Belange der Filmwirtschaft in Deutschland zu unterstützen und die Grundlagen für die Verbreitung und marktgerechte Auswertung des deutschen Films im Inland und seine wirtschaftliche und kulturelle Ausstrahlung im Ausland zu verbessern. Weiter wirkt die FFA auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder hin.
Quelle:
www.bundesregierung.de