FFA-Referenzförderung - Antragsschluss 31. Januar 2010



Produzenten und Verleiher, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2010 bei der FFA eingereicht haben. Dies betrifft die Referenzförderung für Kinospielfilme sowie Kurzfilme als auch die Absatzförderung (Verleih). Anträge und Unterlagen, die der FFA zu diesem Termin nicht vorliegen, können dann erst wieder im nächsten Jahr bei der Ausschüttung der Referenzmittel berücksichtigt werden.




Antragsformulare und weitere Informationen finden sich auf der FFA-Website in den jeweiligen Förderbereichen "Produktionsförderung" bzw. "Absatzförderung". Die vollständig ausgefüllten Unterlagen sind einzureichen an die Filmförderungsanstalt, z. Hdn. Jürgen Schöler, Gr. Präsidentenstrasse 1, 10178 Berlin. Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des FFA-Verwaltungsrates sollen die Mittel dann wieder Ende März zuerkannt werden.

Die jährlich durch die FFA ausgeschüttete Referenzförderung ist Bestandteil des Filmförderungsgesetzes und ermöglicht Produktions- und Verleihfirmen eine Anschubfinanzierung für neue Kinoproduktionen, die sich auf die Publikums- bzw. Festivalerfolge bereits produzierter Filme gründet. Diese Fördergelder nach dem Referenzmittelsystem können dann von den Produzenten und Verleihern für neue Projekte unabhängig von einer Bindung an Standorte, Sender oder Mitsprache von Fördergremien eingesetzt werden.

Quelle:
www.ffa.de