Nachdem die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters im Frühjahr dieses Jahres eine deutliche Erhöhung des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) angekündigt hat, treten heute die neue DFFF-Richtlinie und damit auch die Erweiterung der wirtschaftlichen Filmförderung in Kraft.
Der bisherige DFFF wird um eine zweite Säule für Großproduktionen ergänzt. Dieser sog. DFFF II wird in einem ersten Schritt für das zweite Halbjahr 2017 mit 25 Millionen Euro Fördervolumen starten.
Für 2018 sieht der vom Bundeskabinett verabschiedete Haushaltsentwurf eine weitere Erhöhung des DFFF II auf dann 75 Mio. Euro vor. Der DFFF I wird mit 50 Millionen Euro ebenfalls fortgeschrieben, so dass allein für die wirtschaftliche Filmförderung der BKM ab 2018 insgesamt 125 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stehen werden.
Staatsministerin Grütters zum Start des DFFF II: "Die gemeinsam mit dem Bundesfinanzminister gelungene Ausweitung der wirtschaftlichen Filmförderung sichert nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Deutschland, sondern auch wertvolle Arbeitsplätze sowie technisches Knowhow auf Weltniveau. Innovative Produktionsdienstleister, wie z.B. VFX- Unternehmen, müssen jetzt attraktive Rahmenbedingungen erhalten, um sich nachhaltig im internationalen Wettbewerb etablieren zu können.
Durch diese finanziellen Möglichkeiten für große nationale wie internationale Kinofilmproduktionen erreichen wir eine erhebliche Stärkung des Produktionsstandorts Deutschland, den Erhalt hochqualifizierter Produktionsstätten und nicht zuletzt auch damit verbundene wirtschaftliche Hebelwirkungen.
Die wirtschaftliche Filmförderung ist eine bedeutende kulturwirtschaftliche Investition, deren Erträge den Einsatz deutlich übersteigen. Auch wird der neue DFFF II den bisherigen DFFF I zugunsten der deutschen Produzenten entlasten. Zusätzlich zu der bereits erfolgten Erhöhung der kulturellen Filmförderung ist damit die Unterstützung der Filmbranche aus meinem Haushalt so stark wie noch nie."
Zum DFFF II:
Nach der neuen DFFF-Richtlinie sind im Rahmen des sog. DFFF II Produktionsdienstleister, wie beispielsweise Produktionsstudios oder VFX-Dienstleister, antragsberechtigt, die für bei ihnen in Auftrag gegebene Filme oder Sequenzen eines Films verantwortlich sind. Nach dem DFFF II sind Kinofilme förderfähig, die die Einstiegsschwelle von 20 Millionen Euro Gesamtherstellungskosten und 8 Millionen Euro deutschen Herstellungskosten überschreiten und unter Einhaltung der Sperrfristen in Deutschland im Kino ausgewertet werden. Die Förderung beträgt 25 Prozent der deutschen Herstellungskosten mit einer Kappungsgrenze bei 25 Millionen Euro pro Projekt. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Auftrag der BKM durch die Filmförderungsanstalt (FFA).
Zum DFFF I:
Der sog. DFFF I bleibt - wie bisher - als Produzentenförderung mit einem Fördervolumen von 50 Millionen Euro bestehen. Um auch Produzenten größerer Filmproduktionen stärker zu unterstützen, wird beim DFFF I ab deutschen Herstellungskosten von 8 Millionen Euro zukünftig die prozentuale Förderhöhe von 20 Prozent auf 25 Prozent angehoben.
Quelle: www.kulturstaatsministerin.de