Zensur (DE): 30.08.1935, B.39948 [Der Film wird zur Vorführung im Deutschen Reiche zugelassen, darf jedoch nur vor Ärzten, Apothekern, Medizinbeflissenen und sonstigen Fachkreisen ähnlicher Art vorgeführt werden.]
Zensur (DE): 30.08.1935, B.39948 [Der Film wird zur Vorführung im Deutschen Reiche zugelassen, darf jedoch nur vor Ärzten, Apothekern, Medizinbeflissenen und sonstigen Fachkreisen ähnlicher Art vorgeführt werden.]