Der FFA-Verwaltungsrat hat zusätzliche Mittel für die Kinoförderung freigegeben. Das Gremium beschloss auf seiner 186. Sitzung unter Vorsitz von Eberhard Junkersdorf, der Unterkommission Filmabspiel weitere 4,5 Millionen Euro in diesem Jahr zur Verfügung zu stellen.
In Abgrenzung zur Filmtheaterdigitalisierungsverordnung können damit künftig auch Maßnahmen im Umfeld der Digitalisierung über den §56 Abs.1 Ziff. 1 FFG gefördert werden. Dazu gehören u. a. die Klimatisierung von und bauliche Veränderungen in Vorführräumen, die Kosten für Spezialsilberleinwände, Server und 3D-Aufrüstung sowie Digitalisierungsmaßnahmen bei Neuerrichtungen, Erweiterungen und Neueröffnungen. Vorbehaltlich der rechtlichen Überprüfung steht die Förderung allen Filmtheatern zu, also sowohl Kriterien- als auch Marktkinos, wobei Doppelförderungen ausgeschlossen sind. Der Verwaltungsrat der FFA hatte bereits im September letzten Jahres 15 Millionen Euro für die Digitalisierungsförderung der Kriterienkinos bereitgestellt.
"Die für den Erhalt der Vielfalt der deutschen Kinolandschaft unverzichtbare Digitalisierungsförderung von FFA, Bund und Ländern ist äußerst erfolgreich angelaufen", betont FFA-Präsident Junkersdorf. Er habe jedoch stets hervorgehoben, dass die Unterstützung der Kriterienkinos in diesem Umrüstungsprozess nur ein erster Schritt in der flächendeckenden Digitalisierung der deutschen Kinowirtschaft sein könne. "Unser erklärtes Ziel war und wird es weiterhin sein, dass auch die so genannten Marktkinos von Fördermaßnahmen profitieren können, und hier hat jetzt der Verwaltungsrat mit seinem Beschluss in der Kinoförderung erste Signale gesetzt", ergänzt Junkersdorf.
Darüber hinaus berief der Verwaltungsrat die Projektleiterin des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) Christine Berg zum stellvertretenden Vorstand der FFA. Sie wird ihre neue Aufgabe antreten, sobald die Nachfolgeregelung beim DFFF geklärt ist.
Quelle:
www.ffa.de