5. Phase (1998 – 2005)

1999 Veränderung des Staatsangehörigkeitsrechts: ab 2000 erhalten alle in der BRD geborenen Kinder bis zum 23. Lebensjahr die doppelte Staatsangehörigkeit
"Altfallregelung": Aufhebung des Arbeitsverbots für Asylbewerber; Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt
2000 "Green-Card-Initiative" zum Abbau des Fachkräftemangels und zur "Verjüngung" der demographischen Entwicklung
Debatte um die Entwicklung eines neuen Zuwanderungsgesetzes
Einrichtung der "Unabhängigen Kommission Zuwanderung" zur Erarbeitung konkreter Empfehlungen für eine zukünftige Zuwanderungspolitik
2002 Verabschiedung des neuen Zuwanderungsgesetzes
Klage der Bundesländer: Aufhebung des Zuwanderungsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht
Anteil der ausländischen Bevölkerung in Deutschland: 8,9%. Den Hauptanteil stellen Türken mit 26,1%, zweitstärkste Gruppe stellen Italiener mit 8,3%
2002 2004 Diskussionen um Zuwanderungsgesetz, das zum 01.01.2005 in Kraft treten soll
Inhalte:
– Zuwanderungserlaubnis für Ausländer bestimmter Berufsgruppen und ausländische Hochqualifizierte bei Bedarf
– Aufhebung der Trennung von Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung
– Einführung einer Härtefallgenehmigung
– Berücksichtigung von nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung beim Flüchtlingsschutz
2005 Am 01.01.2005 tritt das Zuwanderungsgesetz in Kraft



Quellen:
Internetseite der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration: http://www.integrationsbeauftragte.de/ , Stand: 08.01.2005
Hisashi Yano: Migrationsgeschichte. In: Carmine Chielino (Hrsg.): Interkulturelle Literatur in Deutschland: ein Handbuch. Weimar: Metzler 2000.