Das offizielle Communiqué: Basis des Tonfilmfriedens

Absatz-Chancen für die Deutsche Elektroindustrie

Film-Kurier, Nr. 172, 23. Juli 1930

Berlin, den 23. Juli

Wir veröffentlichten gestern als einzige Berliner Zeitung die Grundlinien des über die Pariser Tonfilmeinigung ausgegebenen offiziellen Communiqués. Der Wortlaut der offiziellen Erklärung ist folgender:

"Die Vertreter der deutschen und amerikanischen Elektro- und Filmindustrie haben als Abschluß ihrer Verhandlungen in Paris ein Abkommen über den Austausch der Patentrechte der ganzen Welt unterzeichnet (...). Die Abmachungen ermöglichen es den Herstellern von Filmen aller Länder, Lizenzen für die Herstellung von Filmstreifen aus amerikanischen Patenten zu erhalten.

Die Filmstreifen sollen in allen Ländern austauschbar und auf allen Arten von in Deutschland und Amerika in Lizenz gebauten Apparaten verwendbar sein.

Als Ergebnis dieses Abkommens ist hervorzuheben, daß den amerikanischen Filmproduzenten nunmehr der deutsche Markt und den deutschen Fillmproduzenten der amerikanische Markt für ihre Erzeugnisse erschlossen ist.

Im Hinblick auf die Herstellung und den Verkauf von Apparaten ist seitens der interessierten deutschen und amerikanischen Kreise ein Abkommen über eine völlige Auswechselbarkeit der Patentrechte und über einen Austausch der Herstellungs- und technischen Informationen getroffen worden, damit der Apparattypus, der die besten deutschen und amerikanischen Ideen in sich verkörpert, in allen Ländern eingeführt werden kann.

Auf Grund dieses Abkommens werden die Apparate, die in folgenden Ländern gebraucht werden, in deutschen Fabriken hergestellt: Deutschland einschließlich Freie Stadt Danzig, Saargebiet und Memelgebiet, Österreich, Ungarn, Schweiz, Tschechoslowakei, Holland, Holländisch-Indien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Südslawien, Rumänien und Bulgarien. Die Apparate, die in den nachfolgenden Ländern gebraucht werden, werden dagegen in amerikanischen Fabriken hergestellt: Vereinigte Staaten von Amerika einschließlich ihrer Besitzungen, Kanada, Neufundland, Australien, Neuseeland, Straits Settiements, Indien, Rußland. Die Apparate, die in allen übrigen Teilen der Welt gebraucht werden, werden sowohl in Amerika als auch in Deutschland hergestellt.

Der Zweck diese Abkommens ist, für die volle Ausnutzung der Fabrikationsmöglichkeiten der deutschen und amerikanischen Industrien Sorge zu tragen und eine Gewißheit dafür zu erlangen, daß die Filmindustrie aufs beste ausgestattet, und daß für die Verteilungsmöglichkeiten der Filmstreifen in möglichst kurzer Zeit Sorge getragen wird.

Das Abkommen soll nicht nur den deutschen und amerikanischen Interessen dienen, sondern auch in gleicher Weise den Interessen aller anderen Länder, da dadurch die möglichst große Verbreitung und Ausnutzung der Patentrechte und der technischen Informationen, wie sie durch die deutschen und amerikanischen Interessenten kontrolliert werden, sichergestellt werden sollen.

Die deutschen und die amerikanischen Interessenten haben sich die Entwicklung der Tonfilmindustrie zur Aufgabe gestellt."

Mit der Unterzeichnung des Memorandums ist also der Tonfilmfrieden in der ganzen Welt endgültig hergestellt. Mit Recht wird in dem Communiqué hervorgehoben, daß den amerikanischen Produzenten nunmehr der deutsche Markt verschlossen ist. (...)

Rechtsstatus